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Arbeitsgemeinschaft für Wissenschaftliche Psychotherapie

Richtlinien zur Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie Erwachsene (DeGPT)“

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Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Versorgung von Patienten mit Traumafolgestörungen. Die Fortbildungsrichtlinien für die Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie Erwachsene“ sind an den Empfehlungen der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) ausgerichtet. Die DeGPT empfiehlt folgende Standards für eine Qualifikation in ‚Spezieller Psychotraumatherapie für Erwachsene (DeGPT)‘.

Folgende Bausteine müssen erfüllt sein:
  1. Approbation als Psychotherapeut (die Fortbildung zum Trauma-Therapeuten kann schon während der Weiterbildung begonnen werden)
  2. 120 UE Theorie in Traumatherapie
  3. Sechs supervidierte Fälle (mindestens 20 UE Supervision)
  4. Empfehlungsschreiben zweier DeGPT-Therapeuten
  5. Abschlusskolloquium

1) Approbation

2) 120 Stunden theoretische Fortbildung

3) Sechs supervidierte Fälle

Regelmäßige Supervision eigener Behandlungsfälle (nach Möglichkeit video-dokumentiert) durch entsprechend qualifizierte Supervisoren und Supervisorinnen (u.a. Indikationsstellung und Behandlungsplanung) im Einzelsetting oder in Gruppen (max. 6 Teilnehmer).

4) Empfehlungsschreiben zweier Traumatherapeuten mit DeGPT-Anerkennung

5) Abschlusskolloquium

Kollegiales fallbezogenes Fachgespräch.
Als Voraussetzungen für die Zulassung zum Abschlusskolloquium sind sechs supervidierte und dokumentierte Behandlungsfälle (Kurzfassung) mit unterschiedlichen Störungsbildern (Vollbild PTBS, komplexe Traumatisierung u.a. nach Kindheitstrauma – mind. 50 Behandlungsstunden, und – wenn möglich - Akuttraumatisierung) einzureichen, von denen 4 Behandlungsfälle eine volle Diagnostik (einschließlich mindestens drei traumaspezifischer Testverfahren) beinhalten müssen und zwei dem Abschlusskolloquium zugrunde gelegt werden.



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