Richtlinien zur Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie Erwachsene (DeGPT)“
Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Versorgung von Patienten mit Traumafolgestörungen. Die Fortbildungsrichtlinien für die Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie Erwachsene“ sind an den Empfehlungen der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) ausgerichtet. Die DeGPT empfiehlt folgende Standards für eine Qualifikation in ‚Spezieller Psychotraumatherapie für Erwachsene (DeGPT)‘.
Folgende Bausteine müssen erfüllt sein:- Approbation als Psychotherapeut (die Fortbildung zum Trauma-Therapeuten kann schon während der Weiterbildung begonnen werden)
- 120 UE Theorie in Traumatherapie
- Sechs supervidierte Fälle (mindestens 20 UE Supervision)
- Empfehlungsschreiben zweier DeGPT-Therapeuten
- Abschlusskolloquium
1) Approbation
- Deutschland:
Anerkennung als ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut bzw. als ärztliche oder psychologische Psychotherapeutin
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Schweiz:
Anerkennung als Facharzt/ärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie oder als Arzt /Ärztin mit anerkannter Psychotherapieweiterbildung. Oder: Kantonale Praxisbewilligung für Psychotherapie oder Anerkennung als PsychotherapeutIn SPV, FachpsychologIn für Psychotherapie FSP oder PsychotherapeutIn SBAP. Oder: Anerkennung durch oder Mitgliedschaft bei der GedaP oder Anerkennung als PsychotherapeutIn im Rahmen kantonalen Rechts
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Österreich:
Arzt/Ärztin für Psychotherapeutische Medizin oder: Eintrag in die Liste „PsychotherapeutInnen“ des zuständigen Minsteriums
Die Fortbildung in Psychotraumatherapie kann vor Abschluss der Psychotherapieausbildung oder -weiterbildung begonnen werden. Mit der Supervision kann schon während der Ausbildung (vor der Approbation) begonnen werden, wenn die supervidierte Therapie als Ausbildungstherapie unter Verantwortung des Ausbildungsinstituts stattfindet und der Supervisor entsprechend qualifiziert ist.
2) 120 Stunden theoretische Fortbildung
- Theoretische Grundlagen (10UE)
- Diagnostik und Differentialdiagnostik von Traumafolgestörungen (10 UE)
- Techniken zur Ressourcenaktivierung und zur Förderung der Affektregulation (20UE)
- Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Krisenintervention (10 UE)
- Konfrontative Bearbeitung von Traumafolgesymptomen (non-komplexe PTBS) (30 UE)
- Behandlung komplexer Traumafolgestörungen einschließlich Dissoziativer Störungen (30UE)
- Selbsterfahrung und Psychohygiene (10 UE)
3) Sechs supervidierte Fälle
Regelmäßige Supervision eigener Behandlungsfälle (nach Möglichkeit video-dokumentiert) durch entsprechend qualifizierte Supervisoren und Supervisorinnen (u.a. Indikationsstellung und Behandlungsplanung) im Einzelsetting oder in Gruppen (max. 6 Teilnehmer).
4) Empfehlungsschreiben zweier Traumatherapeuten mit DeGPT-Anerkennung
5) Abschlusskolloquium
Kollegiales fallbezogenes Fachgespräch.
Als Voraussetzungen für die Zulassung zum Abschlusskolloquium sind sechs supervidierte und dokumentierte Behandlungsfälle (Kurzfassung) mit unterschiedlichen Störungsbildern (Vollbild PTBS, komplexe Traumatisierung u.a. nach Kindheitstrauma – mind. 50 Behandlungsstunden, und – wenn möglich - Akuttraumatisierung) einzureichen, von denen 4 Behandlungsfälle eine volle Diagnostik (einschließlich mindestens drei traumaspezifischer Testverfahren) beinhalten müssen und zwei dem Abschlusskolloquium zugrunde gelegt werden.


