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Richtlinien zur Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT)“

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Das Curriculum "Spezielle Psychotraumatherapie des Kindes- und Jugendalters" an der AWP Berlin dient der Vermittlung von grundlegender therapeutischer Kompetenz zur Behandlung von traumatisierten Kinder und Jugendlichen. Die Inhalte und der Aufbau der Kurse orientieren sich an den Richtlinien der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT).

Personen, die die Eingangsvoraussetzungen der DeGPT erfüllen, können durch Absolvieren des Curriculums die Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT)” erwerben.

Das Curriculum sieht für die Erlangung der Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie mit Kinder und Jugendlichen (DeGPT)" die Absolvierung des Basis-Curriculums im Ausmaß von 148 Stunden (128 Stunden Theorie + 20 Stunden Supervision) sowie verpflichtend eines der zwei Vertiefungsmodule (Vertiefungsmodul „Behandlung akuter Traumafolgestörungen“ oder „Kinderschutz“) im Umfang von je 16 Unterrichtseinheiten vor.

Statt 140 UE (DeGPT) besteht das Basis-Curriculum an der AWP Berlin aus 148 UE. Diese zusätzlichen UE sind darauf zurückzuführen, dass wir den Workshop "PTBS Kinder - und Jugendalter 3, Teil 8" mit 16 UE anstatt der gefordeten 8 UE anbieten. Wir haben uns in Rücksprache mit der Dozentin und der DeGPT zu diesem Vorgehen entschieden, um das Konzept der "Tf-KBT" praxisnäher und damit für die Teilnehmer*innen gewinnbringender zu vermitteln.

Sollten Sie das Curricululum unter den alten Bedingungen begonnen haben und möchten dieses nun abschließen, setzen Sie sich bitte direkt mit der AWP Berlin in Verbindung.

Verantwortlich für die inhaltliche Leitung des Curriculums ist PD Dr. Christian Stiglmayr.

 

Folgende Bausteine müssen erfüllt sein:

1) Approbation/Anerkennung

  • als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in,
  • als ärztliche/r oder psychologische/r Psychotherapeut/in,
  • als Facharzt/ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
  • Approbation als Arzt/Ärztin und Facharztqualifikation für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychotherapeutische Medizin/Psychosomatische Medizin*

Voraussetzungen für die berufliche Qualifikation in Österreich/Schweiz finden Sie hier.

Die Fortbildung in „Spezielle Psychotraumatherapie des Kindes- und Jugendalters“ kann vor Abschluss der Psychotherapieausbildung oder -weiterbildung begonnen werden. Mit der Supervision kann schon während der Ausbildung (vor der Approbation) begonnen werden, wenn die supervidierte Therapie als Ausbildungstherapie unter Verantwortung des Ausbildungsinstituts stattfindet und der Supervisor entsprechend qualifiziert ist.

*Im Sinne der Adoleszenzpsychiatrie und Transition ist eine Zulassung der mit * gekennzeichneten Abschlüsse begründet.

Zu beachten ist, dass die Weiterbildung in „Spezieller Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT)“ alleine jedoch nicht zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen ermächtigt. Die Voraussetzung hierfür sind die berufsrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

 

2) 128 UE Theorie in Traumatherapie von Kindern und Jugendlichen (Basis Curriculum) sowie eines der zwei Vertiefungsmodule mit 16 UE

  • Theoretische Grundlagen Neurobiologie, Diagnostik, Herkunftssystem, Transkulturelle Kompetenzen (24 UE)
  • Beziehungsgestaltung, Affektregulation und Ressourcenaktivierung (16 UE)
  • Überblick über die Möglichkeiten der Krisenintervention und die Behandlung akuter Traumafolgen (8 UE)
  • Traumafokussierte Behandlung der PTBS bei Kindern und Jugendlichen (40 UE)
  • Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen und komorbider Symptomatik bei Kindern und Jugendlichen (32 UE)
  • Selbsterfahrung und Psychohygiene (8 UE)

 

3) Vier supervidierte Fälle (20 Stunden) inkl. vier schriftlichen Fallberichten (4-6 Seiten)

Regelmäßige Supervision eigener Behandlungsfälle (nach Möglichkeit video-dokumentiert) über mindestens 20 UE durch entsprechend qualifizierte Supervisoren und Supervisorinnen (u.a. Indikationsstellung und Behandlungsplanung) im Einzelsetting oder in Gruppen (max. 6 Teilnehmende). Die Anzahl der Therapiestunden pro Fall ist nicht festgelegt.

Eine Liste von Supervisoren finden Sie hier. In der Liste finden Sie auch Informationen zu den jeweiligen Spezifikationen der Supervisoren. Bitte nehmen Sie eigenständig mit den Supervisoren Kontakt auf. Die Kosten für die Supervision ist Supervisorenabhängig.

 

4) Ein Video einer Traumakonfrontationssitzung

Das gesamte Videoband einer Expositions-Sitzung muss im Rahmen einer Einzelsupervisionssitzung gemeinsam mit dem Supervisor gesichtet werden. Eine Liste von Supervisoren finden Sie hier. In der Liste finden Sie auch Informationen zu den jeweiligen Spezifikationen der Supervisoren. Bitte nehmen Sie eigenständig mit den Supervisoren Kontakt auf. Die Kosten für die Supervision ist Supervisorenabhängig.

 

5) Abschlusskolloquium

Das Abschlusskolloquium wird derzeit von Ingrid Hösch und Steffen Bambach durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit, sich für einen der beiden Personen zu entscheiden. Es besteht keine Einschränkung, das Abschlusskolloquium bei derjenigen/demjenigen abzulegen, bei der/dem Sie Ihre Supervision durchgeführt haben.   

  • Einreichung von Unterlagen vor dem Abschlusskolloquium
    Vor dem Abschlusskolloquium müssen alle erforderlichen Unterlagen (Teilnahmebescheinigungen der Theorie-Kurse, Bestätigung über Supervisionsstunden und Bestätigung einer videogestützten Supervision einer Expositions-Sitzung) bei der AWP Berlin eingegangen sein. Erst wenn diese Unterlagen vollständig sind, kann das Abschlusskolloquium stattfinden. Die Bescheinigung über die Supervisionen (Einzelsupervision/Gruppensupervision) sowie die Sichtung des Videomaterials einer Expositionssitzung erfolgt durch den Supervisor.   
  • Durchführung des Abschlusskolloquiums
    Das Abschlusskolloquium findet im Einzelkontakt statt, nicht in Gruppen. Die Zeitplanung umfasst 20 Minuten für die Sichtung der Fälle und 30 Minuten für das Gespräch. Die Kosten für das Abschlusskolloquium betragen 150 €.
  • Abschluss und Zertifizierung
    Im Anschluss an das erfolgreich bestandene Abschlusskolloquium und somit der Fortbildung an der AWP Berlin erhalten Sie die von der AWP Berlin erstellte Abschlussbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich um die Zertifizierung bei der DeGPT bemühen.  

Antragstellung zur Zertifizierung (DeGPT)

Personen, die an einer Zertifizierung durch die DeGPT interessiert sind, erhalten von der AWP Berlin eine Abschlussbescheinigung über die absolvierten theoretischen wie auch praktischen Fortbildungsinhalte.

Weitere Informationen zur Antragsstellung.