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Richtlinien zur Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie Erwachsene (DeGPT)“

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Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Versorgung von Patienten mit Traumafolgestörungen. Die Fortbildungsrichtlinien für die Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie Erwachsene“ sind an den Empfehlungen der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) ausgerichtet. Die DeGPT empfiehlt folgende Standards für eine Qualifikation in ‚Spezieller Psychotraumatherapie für Erwachsene (DeGPT)‘.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist die DeGPT-Mitgliedschaft. Über den Mitgliedsbeitrag hinaus fallen keine weiteren Gebühren für eine Zertifizierung von Einzelpersonen an. Weitergehende Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite des DeGPT.

Informationen zur Umstellung auf das neue Curriculum und zu Abschlüssen nach dem bisherigen Curriculum von 2012:

  • Ab dem 1.1.2022 bietet die AWP Berlin das Curriculum „Spezielle Psychotraumatherapie für Erwachsene“ nach den neuen Empfehlungen an. Parallel dazu laufen die Kurse nach dem bisherigen Curriculum von 2012 noch bis zum 31.12.2023, wenn die Weiterbildung noch 2021 begonnen wurde.
  • Sind Sie aktuell TeilnehmerIn an einem Weiterbildungsgang der AWP Berlin nach dem Curriculum von 2012, so gelten für Sie die bisherigen Bestimmungen.

Folgende Bausteine müssen erfüllt sein (siehe auch "Erwerb der Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie (DeGPT))

  1. Approbation als Psychotherapeut (die Fortbildung zum Trauma-Therapeuten kann schon während der Weiterbildung begonnen werden)
  2. 120 UE Theorie in Traumatherapie (Basiscurriculum)
  3. 16 UE Theorie als Vertiefungsmodul (eines der drei Vertiefungsmodule (Vertiefungsmodul „Behandlung akuter Traumafolgestörungen“, „Interkulturelle Kompetenz“, oder „Dissoziative Störung“))
  4. Vier supervidierte Fälle (mindestens 20 UE Supervision)
  5. Empfehlungsschreiben zweier DeGPT-Therapeuten
  6. Abschlusskolloquium

1) Approbation

  • Deutschland:

    Anerkennung als ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut bzw. als ärztliche oder psychologische Psychotherapeutin oder Approbation als Arzt/Ärztin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie

  • Schweiz:

    Anerkennung als Facharzt/ärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie oder als Arzt /Ärztin mit anerkannter Psychotherapieweiterbildung. Oder: Kantonale Praxisbewilligung für Psychotherapie oder Anerkennung als PsychotherapeutIn SPV, FachpsychologIn für Psychotherapie FSP oder PsychotherapeutIn SBAP. Oder: Anerkennung durch oder Mitgliedschaft bei der GedaP oder Anerkennung als PsychotherapeutIn im Rahmen kantonalen Rechts

  • Österreich:

    Arzt/Ärztin für Psychotherapeutische Medizin oder: Eintrag in die Liste „PsychotherapeutInnen“ des zuständigen Minsteriums

    Die Fortbildung in Psychotraumatherapie kann vor Abschluss der Psychotherapieausbildung oder -weiterbildung begonnen werden. Mit der Supervision kann schon während der Ausbildung (vor der Approbation) begonnen werden, wenn die supervidierte Therapie als Ausbildungstherapie unter Verantwortung des Ausbildungsinstituts stattfindet und der Supervisor entsprechend qualifiziert ist.

2) 120 Stunden Basiscurriculum

  • Theoretische Grundlagen (8 UE)
  • Diagnostik und Differentialdiagnostik von Traumafolgestörungen (8 UE)
  • Interkulturelle Kompetenzen (8 UE)
  • Beziehungsgestaltung, insbesondere bei interpersoneller Traumatisierung (16 UE)
  • Grundlagen der Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Krisenintervention (8 UE)
  • Traumafokussierte Behandlung von PTBS (32 UE)
  • Βehandlung komplexer Traumafolgestörungen einschließlich Dissoziativer Störungen
  • Selbsterfahrung und Psychohygiene (8 UE)

3) 16 Stunden Vertiefungsmodul (ein Modul aus drei möglichen Modulen)

  • Vertiefungsmodul „Behandlung akuter Traumafolgestörungen“ (16 UE)
  • Vertiefungsmodul „Interkulturelle Kompetenz“ (16 UE)
  • Oder Vertiefungsmodul „Dissoziative Störung“ (16 UE)

4) Vier supervidierte Fälle

Regelmäßige Supervision eigener Behandlungsfälle (nach Möglichkeit video-dokumentiert) durch entsprechend qualifizierte SupervisorInnen (u.a. Indikationsstellung und Behandlungsplanung) im Einzelsetting oder in Gruppen (max. 6 Teilnehmer) im Verhältnis 1:4.

Eine Liste von Supervisoren finden Sie unter Service/Supervisoren

5) Empfehlungsschreiben zweier Traumatherapeuten mit DeGPT-Anerkennung

Die Empfehungsschreiben für die DeGPT werden in Absprache mit Herrn Prof. Dr. Stefan Röpke ausgestellt.

6) Abschlusskolloquium

Kollegiales fallbezogenes Fachgespräch.
Als Voraussetzungen für die Zulassung zum Abschlusskolloquium sind 4 supervidierte und dokumentierte Behandlungsfälle (Kurzfassung - 4-6 Seiten, über insgesamt 50 Behandlungsstunden) mit unterschiedlichen Störungsbildern (Vollbild PTBS, komplexe Traumatisierung u.a. nach Kindheitstrauma- und - wenn möglich - Akuttraumatisierung) einzureichen, von denen alle Behandlungsfälle eine volle Diagnostik (einschließlich mindestens 2 traumaspezifischer Testverfahren) beinhalten müssen und 2 Falldarstellungen dem Abschlusskolloquium zugrunde gelegt werden müssen.

Das Abschlusskolloquium dauert maximal 50 min. Es wird von zwei DeGPT zertifizierten Traumatherapeuten durchgeführt. Die Organisation des Abschlusskolloquiums übernimmt Herr Prof. Dr. Stefan Röpke.

Kosten für das Abschlusskolloquium: 100 €