Spezialisierte psychotraumatologische Kenntnisse sind Grundlage für die qualifizierte Versorgung von Patienten mit Traumafolgestörungen. Die Fortbildungsrichtlinien für die Zusatzqualifikation „Spezielle Psychotraumatherapie Erwachsene“ sind an den Empfehlungen der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) ausgerichtet. Die DeGPT empfiehlt folgende Standards für eine Qualifikation in ‚Spezieller Psychotraumatherapie für Erwachsene (DeGPT)‘.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist die DeGPT-Mitgliedschaft. Über den Mitgliedsbeitrag hinaus fallen keine weiteren Gebühren für eine Zertifizierung von Einzelpersonen an. Weitergehende Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite des DeGPT.
Informationen zur Umstellung auf das neue Curriculum und zu Abschlüssen nach dem bisherigen Curriculum von 2012:
Anerkennung als ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut bzw. als ärztliche oder psychologische Psychotherapeutin oder Approbation als Arzt/Ärztin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Anerkennung als Facharzt/ärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie oder als Arzt /Ärztin mit anerkannter Psychotherapieweiterbildung. Oder: Kantonale Praxisbewilligung für Psychotherapie oder Anerkennung als PsychotherapeutIn SPV, FachpsychologIn für Psychotherapie FSP oder PsychotherapeutIn SBAP. Oder: Anerkennung durch oder Mitgliedschaft bei der GedaP oder Anerkennung als PsychotherapeutIn im Rahmen kantonalen Rechts
Arzt/Ärztin für Psychotherapeutische Medizin oder: Eintrag in die Liste „PsychotherapeutInnen“ des zuständigen Minsteriums
Die Fortbildung in Psychotraumatherapie kann vor Abschluss der Psychotherapieausbildung oder -weiterbildung begonnen werden. Mit der Supervision kann schon während der Ausbildung (vor der Approbation) begonnen werden, wenn die supervidierte Therapie als Ausbildungstherapie unter Verantwortung des Ausbildungsinstituts stattfindet und der Supervisor entsprechend qualifiziert ist.
Regelmäßige Supervision eigener Behandlungsfälle (nach Möglichkeit video-dokumentiert) durch entsprechend qualifizierte SupervisorInnen (u.a. Indikationsstellung und Behandlungsplanung) im Einzelsetting oder in Gruppen (max. 6 Teilnehmer) im Verhältnis 1:4.
Eine Liste von Supervisoren finden Sie unter Service/Supervisoren
Die Empfehlungsschreiben für die DeGPT werden in Absprache mit Herrn Prof. Dr. Stefan Röpke ausgestellt.
Kollegiales fallbezogenes Fachgespräch.
Als Voraussetzungen für die Zulassung zum Abschlusskolloquium sind 4 supervidierte und dokumentierte Behandlungsfälle (Kurzfassung - 4-6 Seiten, über insgesamt 50 Behandlungsstunden) mit unterschiedlichen Störungsbildern (Vollbild PTBS, komplexe Traumatisierung u.a. nach Kindheitstrauma- und - wenn möglich - Akuttraumatisierung) einzureichen, von denen alle Behandlungsfälle eine volle Diagnostik (einschließlich mindestens 2 traumaspezifischer Testverfahren) beinhalten müssen und 2 Falldarstellungen dem Abschlusskolloquium zugrunde gelegt werden müssen.
Das Abschlusskolloquium dauert maximal 50 min. Es wird von zwei DeGPT zertifizierten Traumatherapeuten durchgeführt. Die Organisation des Abschlusskolloquiums übernimmt Herr Prof. Dr. Stefan Röpke.
Kosten für das Abschlusskolloquium: 100 €